Fachkraft mit Schutzhelm analysiert Datenvisualisierung

Wissen, das andere nicht sehen

Manche Gefahren bleiben unsichtbar – selbst für erfahrene Bauprofis. Zwischen bröckelndem Beton und altem Teer schlummert ein Risiko, das nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese Stoffe können sich in alten Baumaterialien verstecken und stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit dar.

Wer heute im Rückbau, bei der Sanierung oder im Tiefbau tätig ist, braucht mehr als nur Muskelkraft – er braucht Wissen. Und genau hier kommt eine oft übersehene, aber gesetzlich klar geregelte Qualifikation ins Spiel: der Fachkundenachweis für Tätigkeiten mit PAK-haltigen Materialien gemäß TRGS 551.

In diesem Artikel erfährst du, warum diese spezielle Sachkunde so entscheidend ist, welche Inhalte eine Schulung umfasst, wer sie braucht und wie sie dich und dein Unternehmen rechtlich absichert. Du wirst lernen, wie du dich nicht nur schützt, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil auf Baustellen mitbringen kannst.

Bereit für das Nischenwissen, das andere nicht sehen? Dann lies weiter.

Was ist TRGS 551?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 551, kurz TRGS 551, ist Teil des deutschen Gefahrstoffrechts. Sie befasst sich mit dem sicheren Umgang von Stoffen, die bei der thermischen Zersetzung organischer Materialien entstehen – vor allem Teerprodukte, Bitumen und andere PAK-haltige Materialien. Die Regelung dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten, die mit solchen Gefahrstoffen arbeiten oder in deren Nähe tätig sind.

Arbeiter in Schutzanzügen entfernen Dachplatten
PAK-haltige Altlasten fachgerecht erkennen und beseitigen

Geltungsbereich der TRGS 551

Die TRGS 551 kommt immer dann zum Einsatz, wenn bei Arbeiten Teer, Ruß oder andere Rückstände aus Verbrennungsprozessen freigesetzt oder bearbeitet werden. Besonders relevant ist sie im Altbau, Straßenbau, Tiefbau und bei Sanierungen, bei denen alte Dichtbahnen, Anstriche oder Beschichtungen entfernt werden.

Die Regel gilt insbesondere für Arbeitsbereiche, in denen eine Konzentration von Benzo[a]pyren ≥ 50 mg/kg im Material gemessen wird – ein klares Zeichen für eine PAK-Belastung.

Zwei Arbeiter mit Atemschutzmaske auf verunreinigter Industriefläche
TRGS 551 regelt den Schutz in belasteten Arbeitsumgebungen

Gesundheitliche Risiken durch PAK

PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind eine Gruppe von Stoffen, von denen viele krebserzeugend sind. Sie können durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken in den Körper gelangen und dort langfristige Schäden verursachen. Die bekannteste Substanz dieser Gruppe ist Benzo[a]pyren, das als Referenz für die Gefährdungsbeurteilung dient.

Laut der TRGS 910 beträgt der Toleranzwert für Benzo[a]pyren am Arbeitsplatz 700 ng/m³, der Akzeptanzwert liegt bei 70 ng/m³. Werden diese Werte überschritten, besteht Handlungsbedarf für den Arbeitgeber.

Zielgruppe der Vorschrift

Die TRGS 551 richtet sich an:

  • Baufirmen, die mit Sanierungen, Abbruch oder Rückbau betraut sind
  • Fachkräfte, die auf kontaminierten Baustellen arbeiten
  • Koordinatoren und Arbeitsschutzverantwortliche
  • Subunternehmer oder Projektleiter auf größeren Baustellen

Für all diese Personen gilt: Ohne Sachkundenachweis ist der Einsatz auf PAK-belasteten Baustellen nicht erlaubt – weder aus rechtlicher noch aus arbeitsschutztechnischer Sicht.

Was beinhaltet der Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis nach TRGS 551 ist ein offizieller Qualifikationsnachweis, der bestätigt, dass eine Person über das notwendige Fachwissen und die rechtlichen Grundlagen verfügt, um sicher mit PAK-haltigen Materialien umzugehen. Der Kurs ist gesetzlich nicht nur empfohlen, sondern in vielen Fällen verpflichtend.

Jetzt TRGS 551 Sachkundenachweis erwerben

Wer beruflich mit PAK-belasteten Materialien in Kontakt kommt, sollte nicht zögern: Der TRGS 551 Sachkundenachweis ist der Schlüssel zu mehr Sicherheit, Vertrauen und Rechtssicherheit auf kontaminierten Baustellen. Anbieter wie Schadstoff-Control bieten praxisnahe Schulungen mit anerkanntem Zertifikat – online oder vor Ort. So ist dein nächster Einsatz nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich auf festem Fundament.

Ziele der Schulung

Ziel der Sachkundeschulung ist es, Teilnehmer in die Lage zu versetzen,:

  • PAK-haltige Materialien zu erkennen,
  • eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen,
  • geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und umzusetzen,
  • alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten,
  • Kollegen und Mitarbeiter sachgerecht zu unterweisen.
Schulungsteilnehmer mit Sicherheitswesten in einer Weiterbildung
Gezielte Schulung ist Basis für gesetzeskonforme Arbeit mit PAK

Inhalte der Fachkundeschulung

Die Schulung deckt alle relevanten Aspekte ab, die im Umgang mit gefährlichen PAK-Stoffen eine Rolle spielen. Typische Themenblöcke sind:

  • Einführung in die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 551
  • Eigenschaften und Wirkungen von PAK
  • Erkennen von PAK-haltigen Materialien in Baukonstruktionen
  • Grenzwerte und rechtliche Anforderungen
  • Vorgehensweise bei Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
  • Richtige Entsorgung PAK-belasteter Abfälle
  • Verhalten bei Notfällen und Erste Hilfe

Formate und Dauer der Schulung

Die Schulung wird von zertifizierten Bildungsanbietern angeboten. Mögliche Formate:

  • Präsenzkurse – meist 1 bis 2 Tage mit praktischen Übungen
  • Online-Kurse – flexibel absolvierbar, oft mit abschließender Prüfung

Die Dauer beträgt in der Regel 8 bis 16 Unterrichtseinheiten. Am Ende steht eine Kenntnisprüfung, meist im Multiple-Choice-Format. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmer ein zertifiziertes Teilnahmezertifikat, das bundesweit gültig ist.

Warum ist der Nachweis so wichtig?

Der Sachkundenachweis nach TRGS 551 ist weit mehr als nur ein weiteres Zertifikat. Er ist ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Unternehmen und Fachkräfte im Rückbau- und Sanierungsbereich.

Rechtliche Absicherung

Ohne gültigen Sachkundenachweis darf auf PAK-belasteten Baustellen nicht gearbeitet werden. Die Gefahrstoffverordnung (§ 7 Absatz 2) schreibt vor, dass nur Personen mit entsprechender Fachkunde gefährliche Arbeiten durchführen dürfen. Verstöße können zu Bußgeldern, Auftragsverlusten oder sogar zu Haftungsansprüchen führen.

Gesundheitsschutz für Beschäftigte

PAK gelten als krebserzeugend. Besonders gefährlich sind sie bei längerer Exposition – durch Hautkontakt oder das Einatmen von Staub und Dämpfen. Der Sachkundenachweis stellt sicher, dass Fachkräfte:

  • geeignete Schutzkleidung tragen,
  • Atemschutzsysteme richtig anwenden,
  • Hygieneregeln am Arbeitsplatz einhalten,
  • kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgen.

Vertrauen bei Auftraggebern

Immer mehr Bauherren, Kommunen und Generalunternehmer fordern bei Ausschreibungen einen nachgewiesenen Sachkundenachweis. Wer ihn nicht vorlegen kann, wird häufig von Aufträgen ausgeschlossen. Der Nachweis signalisiert Professionalität, Gesetzestreue und Verantwortungsbewusstsein.

Langfristige Investition

Einmal erworbene Fachkunde stärkt nicht nur die Sicherheit im Betrieb, sondern verbessert auch die Marktchancen. Sie hilft, Risiken zu minimieren, Versicherungsforderungen zu senken und interne Abläufe rechtssicher zu gestalten.

So läuft die Schulung ab: Ablauf, Anbieter, Kosten

Die Schulung zum Erwerb des Sachkundenachweises nach TRGS 551 ist praxisnah, kompakt und speziell auf die Anforderungen im Bau- und Sanierungsbereich zugeschnitten. Sie wird bundesweit von verschiedenen anerkannten Stellen angeboten.

Ablauf der Schulung

Der Kurs ist didaktisch so aufgebaut, dass auch Teilnehmende ohne tieferes Vorwissen den Stoff schnell verstehen. Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Einführung in Gefahrstoffe und gesetzliche Grundlagen
  2. Darstellung der Eigenschaften und Gefahren von PAK
  3. Erkennen und Bewertung belasteter Materialien
  4. Wahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen
  5. Arbeitsmedizinische Anforderungen und Vorsorge
  6. Praktische Übungen zur Anwendung von PSA
  7. Abschließende Kenntnisprüfung (meist Multiple-Choice)

Wo kann die Schulung absolviert werden?

Die Schulung wird von zertifizierten Bildungsträgern angeboten, z. B.:

  • Schadstoff- und Umweltschutzakademien
  • Fachinstitute für Arbeitssicherheit
  • Handwerkskammern oder Bauakademien
  • Spezialisierte Schulungsanbieter (z. B. Schadstoff Control)

In der Regel kannst du zwischen Präsenzschulungen und Online-Kursen wählen. Beide Formate enden mit einer offiziellen Prüfung und einem anerkannten Zertifikat.

Kosten und Dauer

Die Kosten variieren je nach Anbieter und Format, liegen aber meist zwischen 450 € und 600 € netto. Die Schulung dauert in der Regel 1 bis 2 Tage.

Wichtig: Die Schulungskosten können häufig förderfähig sein – über Bildungsgutscheine, Qualifizierungsmaßnahmen oder Zuschüsse der Berufsgenossenschaften.

Pflichten für Arbeitgeber: Das musst du beachten

Der Schutz vor PAK-belasteten Stoffen ist nicht nur eine Frage der Vorsicht – er ist gesetzlich verpflichtend. Arbeitgeber tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit ihrer Beschäftigten und müssen eine Reihe klar definierter Maßnahmen umsetzen.

Gefährdungsbeurteilung

Bevor Arbeiten beginnen, muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese beinhaltet:

  • Identifikation von PAK-haltigen Materialien (z. B. durch Probenanalyse)
  • Bewertung des Gefahrenpotenzials anhand gesetzlicher Grenzwerte
  • Definition geeigneter Schutzmaßnahmen

Wird keine oder nur eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung erstellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Unterweisung der Mitarbeiter

Alle Beschäftigten, die mit PAK-belasteten Stoffen in Berührung kommen können, müssen unterwiesen werden – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung muss dokumentiert und verständlich durchgeführt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Nach ArbMedVV ist der Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Diese ist bei PAK-Arbeiten pflichtig und umfasst:

  • Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Tätigkeit
  • regelmäßige Nachuntersuchungen bei fortlaufender Exposition

Bereitstellung von Schutzmaßnahmen

Gemäß dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) müssen Schutzmaßnahmen wie folgt umgesetzt werden:

  • Technisch: Absaugungen, Abschottungen, Unterdruckbereiche
  • Organisatorisch: Zugangsbeschränkungen, Hygienekonzepte
  • Persönlich: Schutzanzüge, Atemschutzmasken, Hautschutz

Dokumentation & Nachweisführung

Arbeitgeber müssen alle Schutzmaßnahmen, Unterweisungen und Expositionsverläufe nachweisbar dokumentieren. Dazu zählt auch ein Expositionsverzeichnis, das über die Dauer der Tätigkeit hinaus 40 Jahre aufbewahrt werden muss.

Fazit: Wer schützt, der gewinnt

Der Umgang mit PAK-haltigen Baustoffen ist kein Randthema – er ist ein zentrales Sicherheitsrisiko, das Fachwissen und Verantwortung erfordert. Wer auf kontaminierten Baustellen arbeitet, braucht mehr als Erfahrung: Er braucht anerkannte Sachkunde, rechtliche Klarheit und ein starkes Bewusstsein für den Schutz von Mensch und Umwelt.

Der Sachkundenachweis gemäß TRGS 551 ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine strategische Investition. Er schützt Beschäftigte vor gesundheitlichen Schäden, sichert den Arbeitgeber juristisch ab und stärkt das Vertrauen bei Kunden und Auftraggebern.

Gerade in einer Branche, in der Qualität, Sicherheit und Effizienz entscheidend sind, hebt sich ab, wer vorbereitet ist. Denn: Wissen, das andere nicht sehen, ist dein größter Vorteil.

Jetzt ist der richtige Moment, um Verantwortung zu übernehmen und sich das nötige Wissen zu sichern. Ob als Fachkraft, Bauleiter oder Unternehmer – mit dem richtigen Nachweis bist du auf der sicheren Seite.

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